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Verbraucherinsolvenzberatung
Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung
Seit dem 01.10.2020 haben überschuldete Privatpersonen (Verbraucher*innen) die Möglichkeit, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von 3 Jahren durch ein gerichtliches Verfahren eine vollständige Entschuldung zu erreichen. Am Ende dieses Verfahrens werden sie durch das Insolvenzgericht von den restlichen Schulden gegenüber den Gläubigern (Personen/Unternehmen, bei denen sie Schulden haben) befreit. Sie erlangen somit die "Restschuldbefreiung".
Vor einem Antrag auf Eröffnung dieses gerichtlichen Insolvenzverfahrens muss eine ernsthafte außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern versucht werden. Bei diesem Versuch leisten die Mitarbeiter*innen der Verbraucherinsolvenzberatung Unterstützung. Wenn es zu keiner Einigung mit den Gläubigern kommt, helfen die Berater*innen bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Das 3-jährige Verfahren muss der/die Antragssteller*in jedoch eigenverantwortlich und selbstständig durchführen.
Ehepaare, die gemeinsame Schulden haben, können das Verfahren nicht gemeinsam betreiben, sondern müssen separate Anträge stellen. Die Restschuldbefreiung des einen Ehepartners wirkt nicht zugunsten des anderen.
Bestimmte Forderungen, z. B. Bußgelder und Schmerzensgelder wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Sie bleiben bestehen.
Während des gerichtlichen Verfahrens ist der/die Schuldner*in dazu verpflichtet, den gesetzlich pfändbaren Teil seines/ihres Einkommens zur Tilgung der Schulden zur Verfügung zu stellen (z.Z. ist bei Alleinstehenden ohne Kinder Einkommen pfändbar, das höher als 1.260,-- € ist. Jede Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem/einer Ehepartner*in oder Kindern erhöht die Pfändungsfreigrenze). Darüber hinaus gibt es weitere Verpflichtungen. Der/die Schuldner*in muss sich grundsätzlich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen. Arbeitslose dürfen keine zumutbare Tätigkeit ablehnen.
Die Kosten des Verfahrens hat der/die Schuldner*in zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese bis zum Ablauf der Insolvenz gestundet. Weitere Erläuterungen hierzu gibt die Beratungsstelle.
Anschrift:
Beckumerstrasse 14
59555 Lippstadt
Telefon: 02941/970121
Beste Erreichbarkeit täglich von 8.15 Uhr bis 9.00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Frau Simone Zerres
e-mail: inso@die-awo.de
Anschrift:
Beckumerstrasse 14
59555 Lippstadt
Telefon: 02941/970116
Beste Erreichbarkeit täglich von 11.15 Uhr bis 12.15 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Timo Kortmann-Albers
e-mail: sb@die-awo.de