
Insolvenzberatung
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Verbraucherinsolvenzverfahren – Überblick für Privatpersonen
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenz genannt) ist ein rechtliches Verfahren, das jeder natürlichen Person offensteht – sei es als Arbeitnehmer*in, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Einkommenslose oder ehemalige Einzelkaufleute (unter bestimmten Voraussetzungen). Ziel ist ein wirtschaflticher Neuanfang nach einer Überschuldung.
Dauer und Ziel
Das Verfahren dauert 3 Jahre und läuft vollständig schriftlich ab - keine Anhörung vor Gericht oder mündliche Verfahrensschritte sind erforderlich. Am Ende steht unter bestimmten Bedingungen eine Restschuldbefreiung: Alle Schulden werden erlassen, Pfändungen und Maßnahmen von Gerichtsvollzieher*innen entfallen, und der/die Betroffene kann schuldenfrei neustarten.
Ausnahmen vom Schuldenerlass
Nicht erlassen werden:
- Forderung aus ermittelter Steuerhinterziehung
- Bußgelder und Geldstrafen,
- Schulden aus vorsätzlichen Straftaten,
- Unterhaltsverpflichtungen, sofern der/die Schuldner*in zum Zahlungszeitpunkt die Mittel hatte, aber versäumt hat zu zahlen.
Schuldnerpflichten und -beteiligung
Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die schuldende Person verpflichtet, mit ihrem Einkommen zur Tilgung der Schulden beizutragen. Dabei wird jedoch gesetzlich sichergestellt, dass das Existenzminimum geschützt bleibt, sodass die Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Zum Lebensunterhalt stehen pfändungsgeschützte Einkommensbereiche zur Verfügung. Diese orientieren sich an den Pfändungsfreigrenzen (hier abrufbar), die unabhängig von einem Insolvenzverfahren gelten. Dazu gehören:
- Grundfreibetrag für die eigene Person,
- Zuschläge, wenn der/die Betroffene zusätzlich für andere Personen (z. B. Kinder) sorgt und vom Gesetz her zu Unterhalt verpflichtet ist.
Der über diese Grenzen hinausgehende Verdienst wird zur Tilgung offener Schulden herangezogen.
Welches Vermögen ich behalten oder abgeben muss, richtet sich nach individuellen Umständen. Fragen zu vorhandenem Vermögen, wie Autos, finanzielle Guthaben (Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen etc.) klären wir in einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch konkret ab – denn: Jede Situation ist einzigartig.
Ansprechpartnerin

Simone Zerres
Anschrift:
Beckumer Straße 14
59555 Lippstadt
E-Mail:
inso@die-awo.de
Telefon:
02941/970121
Aufgrund hoher Nachfrage
Wichtig
Wir von der AWO im Unterbezirk Hochsauerland/Soest unterstützen Menschen in finanziellen Notlagen durch unsere Schuldner- und Insolvenzberatung. Diese Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht, um den Betroffenen ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu gewährleisten. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die zu einer nachhaltigen finanziellen Entlastung führen.
Kontopfändung? Pfändungsschutzkonto (=P-Konto)?
Eine schnelle Bearbeitung ist ohne Termin möglich. Sie können uns während der Öffnungszeiten persönlich kontaktieren – bitte planen Sie dabei Wartezeiten ein. Alternativ können Sie uns per E-Mail erreichen; geben Sie dabei bitte im Betreff „P-Konto“ an. Telefonisch bitten wir Sie, es bei Bedarf mehrmals zu versuchen, um uns zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Grundsätzlich können Sie sich allgemein zum Thema Schulden informieren über unsere Verbandsseite www.meine-schulden.de. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale NRW vielseitige Informationen zu alltäglichen Rechtsfragen www.verbraucherzentrale.nrw.